Google: Beschwerde abgelehnt (Logo: Google)

Der US-Internetgigant Google hat in der Schweiz im Vergabe-Verfahren des Bundes keinen Zuschlag für die Lieferung von Public-Cloud-Diensten erhalten. Weil das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde von Google gegen diesen Entscheid keine aufschiebende Wirkung gewährt, kann der Bund die Verträge mit den Zuschlagsempfängerinnen nun unter Dach und Fach bringen.

Laut einer Aussendung des Bundesverwaltungsgerichts habe die summarische Prüfung der Beschwerde ergeben, dass diese unbegründet sei. Das Gericht hat wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen vorerst nur das Dispositiv des Zwischenentscheids veröffentlicht.

Google moniete in der Beschwerde, die Ausschreibung des Auftrags durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sei fehlerhaft und damit nichtig. Dieser Einwand ist gemäss Bundesverwaltungsgericht unbegründet. Er hätte gleich nach der Ausschreibung erfolgen müssen. Weiter kritisiert der Internet-Riese, sein Angebot sei beim Kriterium der Rechenzentren zu Unrecht mit null Punkten bewertet worden, wie aus der Medienmitteilung hervor geht.

Mit der Ausschreibung Public Clouds suchte der Bund fünf Provider für die Lieferung von Cloud-Diensten. Die Provider sollen gestützt auf eine Rahmenvereinbarung während fünf Jahren Leistungen im Wert von 110 Millionen Franken erbringen. Ende Juni gab das BBL die fünf Zuschlagsempfängerinnen bekannt - Google war nicht darunter. Der Zwischenentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Google kann noch vor das Bundesgericht ziehen.