Laut dem neuen Jahresbericht der RTR-Schlichtungsstellen gab es im Vorjahr insgesamt 1.952 Schlichtungsverfahren zu Kommunikationsdiensten. Das sei im Vergleich zu 2018 zwar einen Anstieg um rund 10 Prozent, dennoch geht der Trend für die Rundfunk und Telekom Regulierungs-Gesellschaft in Richtung Stagnation der Verfahren. Das geht auf nationale und EU-weite Regulierungsmaßnahmen zurück, die ein gutes Schutzniveau gewährleisten, aber auch auf die geänderte Produktpolitik der Anbieter.

Hier ist mittlerweile eine Flat-Verrechnung bei Telefon-, Internet- und Bündelprodukten die Regel“, so Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Erfreulich sind die von uns erzielte hohe Einigungsquote von 79 Prozent und der durchschnittliche Streitwert je Verfahren von 482 Euro. Das ist um 91 Euro niedriger als 2018.“

Vertragsschwierigkeiten führen Schlichtungsstatistik an, während noch vor einigen Jahren Entgeltstreitigkeiten den Großteil ausmachten. Nun dominieren Nicht-Entgeltstreitigkeiten die Verfahrensstatistik. 2019 verzeichnete die RTR 1.116 derartige Beschwerden, davon betrafen 920 Fälle Vertragsschwierigkeiten und rund 130 Fälle Streitigkeiten zur Netzqualität. Wird nach Mobilfunk und Festnetz unterschieden, so sind seit einigen Jahren Streitigkeiten zu Mobilfunk der klare Spitzenreiter.

Wenig Beschwerden bei Diskontanbietern

„Positiv hervorzuheben sind die wenigen Verfahren zu Diskontanbietern. Mit 124 Fällen sind das nur rund 6 Prozent aller Verfahren. Bei den drei großen Betreibern verzeichnete Hutchison 2019 die wenigsten Beschwerden und verdrängte T-Mobile auf Platz 2, da durch die Übernahme von UPC T-Mobile nun auch Festnetz-Beschwerden zu verbuchen hat“, erläutert Steinmaurer.

Im Laufe der letzten zwei Jahre hat sich in der täglichen Auseinandersetzung mit Fragen des Nutzerschutzes gezeigt, dass wieder verstärkt neue Problembereiche auftauchen, gegen die es noch keine effektive Handhabe gibt. „Hier ist unsere Kreativität gefordert. Die Meldestelle für Rufnummernmissbrauch ist ein Beispiel für unkonventionellen Nutzerschutz. Je mehr ‚Anzeigen‘ von betrügerischen Anrufen wir erhalten, desto öfter können wir zielgerichtete Warnungen aussprechen und zumindest Sensibilität in der Bevölkerung erzeugen“, sagt Steinmaurer abschließend.

www.rtr.at/de/inf/Schlichtungsbericht_2019