thumb

Um die rechtliche Lage bei der Freigabe von Eigenentwicklungen von Informatiklösungen der Bundesverwaltung insbesondere von Open Source Software (OSS) zu klären, hat der Bund ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde heute vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) publiziert.

Um den Einsatz der Informatik möglichst wirtschaftlich zu gestalten, setzt die Bundesverwaltung für Anwendungen neben Standardprodukten auch Eigenentwicklungen ein. In einer Interpellation wurde der Bundesrat im Dezember 2012 aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, ob bestimmte Massnahmen erforderlich sind, damit die Eigenentwicklungen im Sinne von Open Source Lizenzen freigegeben werden.

Mit dem nun veröffentlichten Gutachten stehen Verwaltungseinheiten, die selbst Open Source Software entwickeln oder zur Entwicklung in Auftrag geben, Kriterien zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen aus Expertensicht zur Verfügung. Sie können damit insbesondere den Bedarf an gesetzlichen Grundlagen besser beurteilen. Ebenfalls im Gutachten behandelt werden Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte zu Softwareentwicklungen des Bundesgerichts. Deren Beurteilung liegt im Ermessen des Bundesgerichts und der Geschäftsprüfungskommission.

Diesem Gutachten ist beispielsweise zu entnehmen, dass eine Open-Source-Software-Lösung in der Regel nicht erforderlich scheint, wenn Bundesstellen zu 100 Prozent eigenständig entwickelte Softwareprogramme mit anderen staatlichen Organisationen teilen möchten. Vielmehr dränge sich für solche Fälle die Bildung einer "closed community" auf. Ohne gesetzliche Grundlage könne Software inkl. Quellcode innerhalb der Bundesverwaltung frei ausgetauscht werden, immer vorausgesetzt, dass damit keine Drittrechte verletzt würden.

Das gesamt Gutachten als pdf:
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf