Die ChatGPT-Erfinderin OpenAI hat seinen Markenstreit in der Europäischen Union vorläufig verloren. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg bestätigte die Entscheidung des EU-Markenamtes, den Namen "OpenAI" für zentrale Software- und IT-Dienstleistungen nicht als geschützte Wortmarke einzutragen.
Das Gericht urteilte, dass der Begriff für den englischsprachigen Teil der Bevölkerung rein beschreibend sei. Verbraucher assoziierten damit direkt eine "frei zugängliche (open) künstliche Intelligenz (artificial intelligence)", heisst es. Da der Name lediglich das Produkt und dessen Eigenschaften beschreibt, fehle ihm die rechtlich notwendige Unterscheidungskraft. EU-Markenrecht verbietet es Unternehmen, rein beschreibende Alltags- oder Technologiebegriffe für sich zu monopolisieren. Die Ablehnung betrifft wichtige Kernbereiche wie Software, Cloud-Computing-Dienste, Datensicherheit und Identitätsüberprüfung.
Das Urteil ist noch nicht endgültig rechtskräftig. OpenAI hat die Möglichkeit, das Urteil vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), anzufechten. Zudem steht noch die Prüfung des EU-Markenamtes (EUIPO) aus, ob der Begriff „OPENAI“ mittlerweile durch die extrem weite, weltweite Nutzung im allgemeinen Sprachgebrauch eine sogenannte Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hat. Diese Entscheidung wurde bis zur Klärung des aktuellen Verfahrens zurückgestellt.
Das Urteil des EU-Gerichts hat direkte und weitreichende Signalwirkungen auf die gesamte europäische Tech- und KI-Branche, da es Rechtssicherheit schafft und die Spielregeln für die Namensgebung von KI-Produkten zementiert. Das Urteil stellt klar, dass grosse Technologieunternehmen allgemeine Branchenbegriffe in der Europäischen Union nicht als exklusive Marke sperren dürfen. Andere KI-Entwickler dürfen Begriffe wie „Open“, „AI“, „Model“ oder „Intelligence“ weiterhin frei in ihren Produkt- und Firmennamen oder Marketingmaterialien verwenden. Kleinere Startups und Entwickler in Europa müssen nicht befürchten, von Tech-Riesen wie OpenAI wegen der blossen Nutzung beschreibender Technologiebezeichnungen rechtlich belangt zu werden.
