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In der europäischen Union (EU) muss es künftig für Privatpersonen möglich sein, die Akkus in Geräten wie Handys und Laptops selber austauschen und ersetzen zu können. Dies besagen neue EU-Regeln, auf die sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt haben. Bis die neuen Bestimmungen Gültigkeit erlangen, dauert es dreieinhalb Jahre ab Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes, wie das EU-Parlament bekannt gibt. Das Parlament und die EU-Länder müssen den getroffenen Kompromiss zwar formell noch bestätigen, dies gilt jedoch als reine Formsache und dauert in der Regel nur einige Wochen.

Laut dem Grünen-Europa-Abgeordneten Malte Gallée seien nur Geräte von den neuen Regeln ausgenommen, die vorwiegend in nasser Umgebung verwendet würden, solche, bei denen es beim Austausch durch Verbraucher zu Sicherheitsproblemen kommen könnte, sowie letztlich auch noch professionelle Medizingeräte.

Der Kompromiss geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde im Dezember 2020 vorgestellt hatte. Von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling sollen Batterien in der EU umweltfreundlicher werden. Ziel sei auch eine längere Lebensdauer der Batterien sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Gewinnung wichtiger Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt, heisst es.

In den neuen Vorgaben sind auch Mindestsammelziele für verschiedene Arten von Batterien aufgelistet. Zudem müssen künftig Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel aus Produktions- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden. Bis Ende 2030 will die EU-Kommission darüber hinaus untersuchen, ob Batterien, die nicht wiederaufgeladen werden können, nicht mehr benutzt werden sollen.