Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Am heutigen Montag tritt ein grosser Teil der Urheberrechtsreform in Deutschland in Kraft. Die Novelle beinhaltet auch ein neues Leistungsschutzrecht für journalistische Inhalte von Verlagen, die auf externen Internetplattformen stehen. Der Vizepräsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Philipp Welte, der auch Vorstand beim Medienkonzern Hubert Burda Media ist, rechnet damit, dass sehr bald ein System zur Anwendung des Gesetzes entstehen wird.

Bis jetzt konnten die Plattformen die journalistischen Inhalte der Verlage kostenlos nutzen. Jetzt wird sich auf der Basis des in deutsches Recht umgesetzten EU-Urheberrechts ein wirklicher Markt für Inhalte bilden, sagte Welte, der auch Vorsitzender des VDZ-Fachverbands Publikumszeitschriften ist. In Kombination mit dem Anfang 2021 novellierten Wettbewerbsrecht haben endlich alle Verlage eine echte Chance, mit den dominanten Megaplattformen über eine faire Beteiligung an den Erlösen zu verhandeln, die diese mit journalistischen Inhalten machen.

Welte forderte zudem auf EU-Ebene, dass das deutsche Recht auch in der künftigen EU-Strategie zum digitalen Markt greifen kann. Zurzeit werden in Brüssel grundlegende Marktregeln für die digitale Welt erarbeitet – unter anderem im Digital Markets Act.