Nach Facebook und Amazon trifft nun Google ein Verfahren der deutschen Kartellbehörde (Logo: Google)

Nach Facebook und Amazon hat das deutsche Bundeskartellamt nun auch Verfahren gegen Google eingeleitet. Zum einen gehe es um ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung des US-Konzerns, teilten die deutschen Kartellwächter am heutigen Dienstag mit. Darüber hinaus wurde ein zweites Verfahren gestartet, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befasst.

Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, Youtube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome komme bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Obendrein wird geprüft, ob Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet die Nutzung der Dienste von einer Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig macht, bei der es keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten gibt.

Erst vergangene Woche hatte die Behörde ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, wobei die Kartellwächter auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Auf Basis der neuen Instrumente wurde bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet.