Die Facebook-Mutter Meta zahlt im Rahmen eines historischen Vergleichs bis zu 16,68 Milliarden US-Dollar im Rechtsstreit um die mutmassliche Social-Media-Sucht von Kindern und Jugendlichen. Die Klage wurde federführend von den vier US-Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey vorangetrieben, wobei sich die gigantische Vergleichssumme letztlich auf die überwiegende Mehrheit aller US-Bundesstaaten und Territorien verteilt.
Mit diesem Betrag wendet der Konzern von Mark Zuckerberg eine drohende Rekordstrafe ab, die im schlimmsten Fall im dreistelligen Milliardenbereich hätte liegen können.
Den Kern des Verfahrens bildete die Klage der vier Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey. Die finale finanzielle Einigung fliesst jedoch einer breiten Allianz aus fast allen US-Bundesstaaten, dem Hauptstadtdistrikt District of Columbia und weiteren US-Territorien zu. Die US-Staaten warfen dem Facebook- und Instagram-Mutterkonzern vor, seine Algorithmen und Plattformen bewusst so gestaltet zu haben, dass sie Minderjährige abhängig und psychisch krank machen. Zudem habe Meta unrechtmässig Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne elterliche Zustimmung gesammelt. Meta streitet die Vorwürfe weiterhin ab, stimmte dem Vergleich aber zu, um den Prozess zu beenden.
Neben der Zahlung muss Meta weitreichende, landesweite Änderungen umsetzen, um Kinder auf den Plattformen besser zu schützen. So soll für minderjährige Nutzer künftig ein standardmässiges tägliches Limit von maximal zwei Stunden Nutzungszeit gelten. Und während der Nachtstunden sowie während der Schulzeiten blockiert Meta künftig automatisch alle Benachrichtigungen der Apps. Eingestellte Schutzmechanismen und Zeitlimits können ausschliesslich durch die Eltern wieder aufgehoben werden. Meta muss darüber hinaus die Methoden zur Altersüberprüfung massiv verschärfen, damit Kinder gar nicht erst unbefugt Konten erstellen können.
Der ausgehandelte Vergleich liegt den Gerichtsunterlagen bei und muss formal noch von einem US-Bundesgericht final genehmigt werden.
