Linkedin: Bewerbungsplattform verstösst gegen EU-Recht (Logo: Linkedin)

Linkedin ist ein soziales Netzwerk, das vor allem dem beruflichen Kontaktaufbau und der Kontaktpflege dient. 700 Millionen Nutzer hat die Plattform bereits, und mittlerweile verfügt sie auch über einen Dienst namens "Recruiter". Hier können Unternehmen offene Stellen ausschreiben. Bewerber können sich auf diese direkt bewerben.

Grenzübergreifend scheint dieser Dienst nicht zu denken, wie eine Recherche der Plattform "Algorithmwatch" festgestellt hat. Bewerber aus dem Ausland werden von Linkedin Recruiter automatisch als "nicht geeignet" eingestuft. Mühsam formulierte Anschreiben landen quasi direkt im Spam. Personalverantwortlichen wird dieses Vorgehen nicht erklärt, erst in den Einstellungen kann man diesen Automatismus deaktivieren.

Die Voreinstellung widerspricht allerdings dem in der EU geltenden Grundrecht auf Freizügigkeit, wonach Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft in jedem der Mitgliedsstaaten arbeiten und leben dürfen. Das Recht, bei der Arbeitssuche gleichbehandelt zu werden, werde hier absichtlich verletzt, so eine anonyme Anwältin gegenüber "Algorithmwatch".

Anfragen von mehreren Plattformen, darunter auch "Algorithmwatch", zu der Thematik blieben von Linkedin bis jetzt unbeantwortet.