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Mit "Digitaler Service Public" hat der schweizerische Bundesrat einen Grundlagenbericht verabschiedet, der die Herausforderungen aufzeigen soll, die die Digitalisierung für den Service Public mit sich bringt. Der Bundesrat habe bereits früher erkannt, dass die soziale und wirtschaftliche Teilhabe im digitalen Raum auf einer effizienten, erschwinglichen und zuverlässigen Hochbreitbandinfrastruktur basiere, heisst es in einer Aussendung des Bakom (Bundesamt für Kommunikation) dazu.

Da die Telekommunikationsinfrastruktur das Rückgrat der Digitalisierung bilde, habe er bereits Massnahmen festgelegt. Daher soll ab 1. Januar 2024 ein Internetzugang von 80 Mbit/s das bisherige Grundversorgungsangebot von 10 Mbit/s ergänzen. Zudem sei eine Hochbreitbandstrategie für die Schweiz in Vorbereitung.

Der Bericht stellt fest, dass zukünftig die Frage, welche Rahmenbedingungen es für das Generieren von Daten und den Zugang zu ihnen braucht, essentiell für den Service public sein werde. Der Staat habe sicherzustellen, dass unter klar festgelegten Bedingungen verschiedene Akteure Zugriff auf eine Daten-Infrastruktur haben, um so neue Angebote entwickeln zu können. Damit erweitere sich die Vorstellung von Service public im digitalen Zeitalter.

Daten seien von zentraler Bedeutung: durch deren Mehrfachnutzung solle die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand einfacher und effizienter werden, heisst es. Wenn Daten breiter genutzt und geteilt würden, erlaube dies mehr Wettbewerb und Innovation und helfe, Ressourcen effizienter und nachhaltiger einzusetzen, heisst es. Dies zeige beispielsweise das Programm Mobilitätsdateninfrastruktur (Modi), mit dem der Bundesrat die Bereitstellung, den Austausch, die Verknüpfung und den Bezug von Mobilitätsdaten fördern wolle. Auch im Energiesektor soll der Aufbau einer nationalen Dateninfrastruktur im Stromsektor den einfachen Zugang zu Daten sicherstellen und damit die Transformation des Energiesektors beschleunigen.

Im Sinne einer sektorübergreifenden Massnahme sei ein Verhaltenskodex für den Betrieb von vertrauenswürdigen Datenräumen in Vorbereitung. Mit seiner Erarbeitung habe der Bundesrat das Uvek (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und das EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Berichts "Schaffung von vertrauenswürdigen Datenräumen basierend auf der digitalen Selbstbestimmung" im März 2022 beauftragt.

Eine weitere Dienstleistung mit Grundversorgungscharakter sei ein staatlich anerkannter elektronischer Identitätsnachweis (E-ID), der die eindeutige Identifikation einer Person für Behörden- wie Privatgeschäfte ermögliche. Die parlamentarische Beratung zum neuen E-ID-Gesetz werde voraussichtlich im Herbst 2023 beginnen.

Der Bundesrat vertrete zudem die Ansicht, dass für die konkrete Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Service public in erster Linie massgeschneiderte Lösungen je nach Sektor zu suchen seien. Die übergeordneten Leitlinien für die digitale Transformation und die prioritären Handlungsschwerpunkte setze der Bundesrat mit seiner Strategie "Digitale Schweiz" und der "Strategie Digitalaussenpolitik 2021-24".