Erneutes Ungemach für Google in Deutschland (Logo: Google)

Google drohen Auflagen des deutschen Bundeskartellamts. Die Kartellwächter aus Bonn stellten auf Basis neuer gesetzlicher Befugnisse im Falle Googles erstmals eine überragende marktübergreifende Bedeutung eines Internetriesen fest, wie sie am heutigen Mittwoch mitteilten. Das Kartellamt könnte Google nun in einem zweiten Schritt wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Dazu hat das Amt schon erste Schritte eingeleitet.

Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt Anfang des vergangenen Jahres neue Instrumente in die Hand gegeben. Das Behörde kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen und gegen wettbewerbsschädliche Praktiken von grossen Digitalkonzernen schneller und effektiver vorgehen.

Google verfüge über eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, stellte das Kartellamt nun weiter fest. Das Unternehmen nehme eine wirtschaftliche Machtposition ein, "die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet". Aktuell prüft das Bundeskartellamt bereits die Konditionen Googles zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen.