Symbolbild: Fotolia/ Arahan

Der Osram-Betriebsrat ist mit dem Versuch gescheitert, eine Übernahme des Unternehmens durch den österreichischen Sensorhersteller AMS gerichtlich zu stoppen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) lehnte den Antrag des Konzernbetriebsrats auf eine einstweilige Verfügung gegen die deutsche Finanzaufsicht Bafin ab.

Laut Gericht stellte sich die Beschwerde des Konzernbetriebsrats gegen die Bafin als nicht statthaft und damit als unzulässig dar. Die Arbeitnehmervertreter hatten verlangt, dass die Bafin das Übernahmeangebot stoppt. Der Osram-Konzernbetriebsrat fürchtet eine Zerschlagung des Unternehmens durch die Österreicher.

AMS hatte kürzlich sein zweites Übernahmeangebot vorgelegt – was nur möglich ist, weil das Unternehmen für jedes der Angebote unterschiedliche Tochtergesellschaften eingesetzt hat. Dadurch umgeht AMS die sonst geltende einjährige Sperrfrist nach einem gescheiterten Übernahmeangebot. Der Konzernbetriebsrat ist der Ansicht, dass die Aufsichtsbehörde dieses Vorgehen von AMS stoppen könnte und müsste.