EU stärkt Urheberrechte auf Online-Tauschbörsen (Bild: Pixabay/ Geralt)

Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt. Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden. Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg.

Der Auskunftsantrag des Rechteinhabers müsse aber gerechtfertigt, verhältnismässig und nicht missbräuchlich sein. Konkret geht es um sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke. Dabei schliessen sich mehrere Computer gleichberechtigt zusammen. Dies kann als Online-Tauschbörse genutzt werden – etwa indem eine Video-Datei in viele Schnipsel geteilt und dezentral auf verschiedenen Computern gespeichert wird. Die Segmente können aber problemlos von anderen Mitgliedern des Netzwerkes wieder zusammengesetzt werden, so dass auch urheberrechtlich geschützte Dateien wieder abgespielt werden können.