Temu fasst eine saftige Strafe aus (Logobild: Temu)

Die EU-Kommission hat gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde sanktioniert damit die schwerwiegenden Verstösse dieses Konzerns gegen das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)

Konkret wirft die Kommission Temu vor, die systemischen Risiken und potenziellen Schäden für europäische Verbraucher auf seiner Plattform massiv unterschätzt und nicht ordnungsgemäss bewertet zu haben. Bei Testkäufen ("Mystery Shopping“) im Auftrag der Kommission fielen beispielsweise zahlreiche Produkte bei grundlegenden Sicherheitstests durch.

Ein hoher Prozentsatz an Babyspielzeug etwa überschritt die gesetzlichen Grenzwerte für Chemikalien oder barg akute Erstickungsgefahr durch ablösbare Kleinteile. Viele getestete Ladegeräte und Elektroartikel erfüllten nicht die grundlegenden Sicherheitsvorgaben.

Temu legte zudem für das Jahr 2024 nur allgemeine Daten für den gesamten E-Commerce-Sektor vor, anstatt konkrete Nachweise über Kontrollen auf der eigenen Plattform zu liefern. Zudem begünstigen die Algorithmen und Influencer-Werbung laut EU die Verbreitung dieser illegalen Waren.

Das Unternehmen mit rund 130 Millionen Kunden in der EU bezeichnete das Bussgeld in einer ersten Stellungnahme als "unverhältnismässig“. Temu argumentiert, dass die Entscheidung auf veralteten Prüfungen aus dem Jahr 2024 basiere und die aktuellen Sicherheitsüberwachungen des Systems nicht korrekt widerspiegle. Der Online-Händler kündigte an, alle rechtlichen Optionen zu prüfen, um das Urteil vor Gericht anzufechten.

Temu hat eine Frist bis zum 28. August erhalten, um der EU-Kommission einen verbindlichen Aktionsplan vorzulegen. In diesem muss detailliert beschrieben werden, wie die Plattform illegale Händler verbannt und Verbraucher schützt. Setzt das Unternehmen die geforderten Massnahmen nicht fristgerecht um, drohen tägliche Zwangsgelder. Es handelt sich nach einer Strafe gegen die Plattform X im Dezember erst um das zweite grosse Bussgeld auf Basis des DSA.

Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU ausserdem ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig. Dies soll vorübergehend gelten, bis voraussichtlich 2028 eine neue Plattform an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind.