Symbolbild: Pixabay/ Michael Schwarzenberger

Pünktlich zum Jahresende hat der EU-Ministerrat seinen Entwurf für eine Neufassung der Richtlinie zur Netzwerk-Informationssicherheit (NIS2) vorgelegt. Diese Novellierung war nach nur drei Jahren notwendig geworden, weil NIS1 gerade bei der Meldepflicht für schwere Cybervorfälle nicht wirklich funktioniert hatte.

Diese neue Ratsversion enthält jedoch zwei Rechtsvorschriften, die dem gesamten Vorhaben regelrecht zuwiderlaufen. Sie springen deshalb sofort ins Auge, weil sie mit technisch falschen Behauptungen untermauert werden.