Ab Freitag wird das neue EU-Datengesetz (EU-Data-Act) für Smart-TVs, moderne Küchengeräte, aber auch Autos und viele industrielle Maschinen wirksam und räumt den Konsument:innen mehr ab sofort mehr Rechte an den Daten ein, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Für Hersteller bedeutet dies, dass sie künftig für alte und neue Geräte offenlegen müssen, welche Informationen erhoben werden und wie die Nutzer darauf zugreifen können.
In Kraft getreten ist das Datengesetz der EU trat bereits Anfang 2024, nun gelangt es zur Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten zum Beispiel zur Art der Nutzung bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben - etwa zu Reparaturzwecken. Dadurch sollen Dienstleistungen am Ende günstiger und einfacher werden. Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen.
Gemäss der EU-Verordnung kommen die Bestimmungen bei allen sogenannten vernetzten Geräten zur Anwendung. Die Vorgaben schliessen dabei ausdrücklich auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung mit ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.
"Jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen" ist von der neuen Regulierung betroffen. Entscheidend dabei ist vor allem, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also sehr breit gefasst.
Kritisiert wird die neue Verordnung unter anderem vom deutschen Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), etwa weil es bei den Behörden viel zu wenige feste Ansprechpartner gebe. Es herrschten deswegen noch grosse Unsicherheiten, heisst es seitens Bitkom.
