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Das Programm zur digitalen Transformation der zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) wird neu als sogenanntes Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung geführt. Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt der Bundeskanzler nach Konsultation der Generalsekretärenkonferenz. Und zwar insbesondere aufgrund der grossen Bedeutung und aufgrund der Höhe der vorgesehenen Investitionen von insgesamt über hundert Millionenn Franken.

Mit dem Programm werden laut Mitteilung der Bundeskanzlei die Organisation und die Informatiksysteme der ZAS modernisiert, insbesondere diejenigen der Durchführungsorgane Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) und IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Diese digitale Transformation komme sowohl den Leistungsbeziehenden als auch den Partnerinstitutionen der ZAS in der Schweiz und im Ausland zugute, heisst es.

Das Programm wird voraussichtlich bis 2032 dauern. Die geschätzten Gesamtkosten betragen den Angaben zufolge rund 120 Millionen Franken, wovon 66,1 Millionen Franken als Verpflichtungskredit dem Parlament beantragt werden.

Schlüsselprojekte sind Projekte oder Programme der Bundesverwaltung im Bereich der digitalen Transformation und der Informatik, die aufgrund ihrer Grösse, ihrer strategischen Bedeutung, ihrer Komplexität oder ihrer Risiken von besonderer Relevanz sind. Es handelt sich um Vorhaben, die eine verstärkte Lenkung, Koordination und Überwachung erfordern. Die Eidgenössische Finanzkontrolle führt bei Schlüsselprojekten systematische Prüfungen durch. Die Festlegung als Schlüsselprojekt ändert nichts daran, dass die jeweils zuständigen Departemente und Verwaltungseinheiten verantwortlich bleiben.

Insgesamt sind aktuell 21 Vorhaben als Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung definiert. Welche Projekte oder Programme als Schlüsselprojekte geführt werden, bestimmt der Bundeskanzler gemäss der Verordnung über die digitalen Dienste und die digitale Transformation in der Bundesverwaltung nach Anhörung der Generalsekretärenkonferenz. Anzahlmässig machen die Schlüsselprojekte weniger als fünf Prozent des relevanten Projektportfolios der Bundesverwaltung aus (Projekte ab 400'000 Franken). Von der Grössenordnung her entspricht der Aufwand jedoch etwa der Hälfte des Aufwands des gesamten Projektportfolios im zivilen Bereich.