Digitalisierung: Deutsche Parteien fordern mehr Kohle (Symbolbild:Adobestock)

Das deutsche Bundesverfassungsgericht muss neue Regeln für die staatliche Parteienfinanzierung finden. Hintergrund ist eine umstrittene Erhöhung der absoluten Obergrenze um 25 Millionen Euro pro Jahr, den Union und SPD 2018 im Bundestag mit Verweis auf Ausgaben infolge der Digitalisierung binnen weniger Tage durchs Parlament brachten.

Mit Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten hatte der Bundestag damals den staatlichen Anteil auf 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Summe wird regelmässig der Preisentwicklung angepasst und liegt in diesem Jahr bei mehr als 200 Millionen Euro. Das Geld kommt nicht nur den im Bundestag vertretenen Parteien zugute, sondern auch kleineren. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, darf der staatliche Anteil nicht mehr als die Hälfte der Parteifinanzen ausmachen; andere Einnahmequellen sind etwa Spenden und Mitgliederbeiträge.

Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit hatten damals vor allem mit höheren Ausgaben etwa für Datensicherheit, die Moderation interaktiver Internetauftritte und die Abwehr von Hackern argumentiert. Grüne, Linkspartei und FDP zogen nach Karlsruhe, weil sie einen Verstoss gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien sehen.

Vertreter von Union und SPD rechtfertigten erneut die Aufstockung. Politische Kommunikation und Teilhabe in den Parteien seien im Vergleich zu den 1990er Jahren digitaler geworden, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling. Bei Parteitagen müsse man etwa sicherstellen, dass derjenige, der eine Stimme abgibt, auch der ist, der stimmberechtigt ist. Angriffe von aussen müssten abgewehrt werden.