Facebook: Account rechtsextremer Kleinstpartei bleibt gesperrt (Bild:Pixabay)

Facebook muss eine gesperrte Seite einer rechtsextremen Kleinstpartei nicht bis nach der Bundestagswahl am 26. September freigeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte mit, dass es einen Eilantrag der Partei auf unverzügliche Entsperrung abgelehnt hat. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung lägen nicht vor.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin hatte der Parteivorsitzenden die fragliche Seite im August nach einer früheren Sperre wiedereröffnet. Am 17. August habe Facebook sie erneut gesperrt, am 31. August dem Betreiber mitgeteilt, dass sein Konto deaktiviert wurde. Den Eilantrag hatte allerdings nicht der Vorsitzende selbst, sondern seine Partei "Der Dritte Weg" gestellt. Sie wollte Facebook bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses wieder nutzen können.

Das Verfassungsgericht lehnt dies ab und teilt mit, die Partei habe nicht hinreichend dargelegt, aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten. In dem knappen Beschluss heisst es, sie sei nicht Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks.