Symbolbild: Pixabay/Mohamed Hassan

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich für die Sicherung der IP-Adressen von Computern ausgesprochen, um den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet besser verfolgen zu können. Sie glaube, dass man die IP-Adressen brauche, sagte die SPD-Politikerin. Es gehe weniger um die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes. Es gehe darum, wie können wir die IP-Adressen möglichst sichern, so dass wir in diesen Fällen Zugriff haben und die Täter auch ermitteln können.

Eine deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt wegen eines anhaltenden Rechtsstreits seit 2017 auf Eis. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss darüber noch entscheiden. Über das Thema reden auch die Justizminister von Bund und Ländern bei ihrer Tagung in Hohenschwangau in Bayern am heutigen Mittwoch.

Die Ampel-Koalition will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Der EuGH hat in einem anderen Verfahren festgehalten, dass er dies zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für rechtens hält.