Home Office: Bei deutschen Fintechs auch im Ausland (Symbolbild: Roberto Nickson auf Unsplash)

In Deutschland erlauben es viele Fintechs und Startups sowie auch etliche klassische Banken ihren Mitarbeitenden, das Homeoffice durchaus auch im Ausland aufzuschlagen. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Nachrichtendienstes Bloomberg hervor. Ein gutes Beispiel dafür ist der Berliner Handy-Broker Trade Republic, bei dem Mitarbeitende grundsätzlich für mehrere Wochen im Jahr aus dem Ausland arbeiten können, wie eine Sprecherin gegenüber Bloomberg betonte.

Auch die Münchener Investment-Plattform Scalable Capital bestätigt diese Option: "Mitarbeitende können bis zu 90 Tage im Ausland arbeiten." Und genauso gibt es auch bei der Smartphone-Bank N26 und dem White-Label-Bankinganbieter Solarisbank, beide mit Sitz in Berlin, Möglichkeiten, auserhalb von Deutschland zu arbeiten.

Ein Blick in das Berliner Büro des britischen N26-Konkurrenten Revolut führt vor Augen, dass von den dort 130 Beschäftigten bereits die Hälfte aus dem Ausland gearbeitet hat, wie eine Sprecherin erklärt. Die Möglichkeit dazu gebe es seit April 2021. Maximal 60 Tage im Jahr dürften nach Bestehen der Probezeit weltweit im Ausland gearbeitet werden. Voraussetzung seien Internetzugang, Laptop und das Recht, im Zielland zu arbeiten. Ein Visum müssten sich die Mitarbeiter gegebenenfalls selbst organisieren.

Die Banken in Deutschland geben sich hier schon zurückhaltender. Die Helaba, die Dekabank und die NordLB beispielsweise erklärten, dass bei ihnen ein Homeoffice aus dem Ausland nicht gestattet sei. Bei der DZ Bank hingegen beinhaltet die Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten auch eine Regelung zum Arbeiten im Ausland, wie ein Sprecherin sagte. Demnach dürfen Kollegen in Ausnahmefällen bis zu 18 Tagen aus dem EU-Ausland mobil tätig sein, sofern ihre Führungskraft dem zustimmt. Von der BayernLB hiess es, dass das Arbeiten aus dem europäischen Ausland für zwei Tage am Stück möglich sei.

Dass Fintechs und Banken das Arbeiten aus dem Ausland meist auf bestimmte Zeiträume oder Mitarbeiter eingrenzen, kann steuerliche Gründe,Aufsichts- oder aber auch Sicherheitsgründe haben.