Nach einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) darf das AMS (Arbeitsmarktservice) den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht einführen. Das hätte am 1. Jänner 2021 flächendeckend geschehen sollen, nachdem der erste geplante Starttermin Mitte 2020 wegen der Corona-Pandemie verschoben wurde.

Die Entscheidung der DSB könne auch durch eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid nicht aufgeschoben werden, berichtet der "Kurier". Es würden die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt fehlen, hieß es seitens der Behörde. Das AMS prüft nun den Bescheid und behält sich eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen. Sollte das System in der jetzigen Form ab Jänner tatsächlich nicht verwendet werden dürfen, sei der Gesetzgeber gefordert, Anpassungen vorzunehmen.

Laut DSB würden mit dem Algorithmus personenbezogene Informationen wie z.B. Alter, Geschlecht, Wohnort, bisherige Karriere, Ausbildung und Staatsbürgerschaft ausgewertet, was als "Profiling" zu werten sei, wofür es aber eine gesetzliche Grundlage geben müsse. Auch die Regelung über die Letztentscheidung der Einstufung der Arbeitslosen stieß beim DSB auf Kritik. Das AMS hat zwar festgelegt, dass die letzte Entscheidung über die Einstufung ein Mensch treffen muss, doch können sich Betroffene "nicht rechtswirksam auf diesen Umstand berufen". Auch eine Kontrolle der getroffenen Entscheidung ist nicht vorgesehen und die Bewertungen des Algorithmus werden einfach direkt übernommen.

Zur Erinnerung: https://inuit.at/inhalt/der-ams-algorithmus-hat-18-millionen-euro-gekostet

Der AMS-Algorithmus soll die Jobchancen von Arbeitslosen berechnen und legt künftig fest, welche Arbeitslosen das AMS wie stark fördern soll. Das Computerprogramm benützt Profildaten, um Jobsuchenden zwei verschiedene Ziele zuzuweisen. Das Ziel, kurzfristig einen Job zu finden, und das Ziel, langfristig einen Job zu finden. Danach erfolgt die Einteilung der Arbeitssuchenden in drei Gruppen. Die Gruppe A mit hohen Chancen am Arbeitsmarkt hat kaum Chancen auf AMS-Ausbildungen oder Kurse. In Personen der Gruppe C mit geringen Chancen soll auch nicht viel Budget gesteckt werden denn das soll auf Gruppe B konzentriert werden, in die Personen mit mittleren Chancen auf einen Job, kommen. Sie sollen vollen Zugang zu AMS-Ressourcen haben. Schlechtere Chancen werden etwa Frauen, Personen über 50 Jahren und Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen zugeschrieben, wogegen zahlreiche Vereine und Verbände Sturm gelaufen sind.