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Aufgrund eines Formalfehlers hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BvWG) die Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro der Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post wieder aufgehoben. Die Datenschutzbehörde hat nun noch die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine außerordentliche Revision einzureichen.

Zur Erinnerung: Im Oktober 2019 hatte die Post im Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und dem Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien eine Verwaltungsstrafe von der Datenschutzbehörde wegen der Verwendung von Marketingdaten einkassiert. Die Post legte damals Rechtsmittel gegen die Strafe ein.

Gemäss einem Bericht des "Kuriers" besteht der Formalfehler der Datenschutzbehörde darin, dass die Strafe gegen eine juristische Person (also die Post) verhängt wurde und nicht gegen natürliche Personen. Gegen juristische Personen wäre die Strafe aber nur möglich gewesen, wenn ausdrücklich erklärt worden wäre, dass für das Unternehmen tätige Personen für das Verschulden verantwortlich sind, schreibt die Zeitung unter Berufung auf den BvWG-Entscheid. Inhaltlich bestätigte allerdings das Bundesverwaltungsgericht die Position der Datenschutzbehörde, dass die Post Daten zu Parteiaffinitäten nicht hätte sammeln dürfen.