Swisscom: Beschwerde abgewiesen (Foto: Karlheinz Pichler)

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom wegen Missbrauchs der Marktmacht weitgehend bestätigt. Das Gericht hat den Betrag jedoch um eine halbe Million auf rund 7,4 Millionen Franken gesenkt. Swisscom will das Urteil mit Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen.

Zur Erinnerung: Die Post hatte im Jahr 2008 die Breitbandanbindungen ihrer Standorte (WAN, Wide Area Network) neu ausgeschrieben. Nach der Eignungsprüfung forderte sie Sunrise, UPC und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen. Im Januar 2009 erteilte sie der Offerte von Swisscom den Zuschlag. Sunrise reagierte mit einer Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde gegen Swisscom und machte geltend, Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstossen.

Für die Anbindung der Poststellen war Sunrise auf Vorleistungen der Swisscom angewiesen. Dafür hätte Sunrise einen so hohen Preis zahlen sollen, dass ein konkurrenzfähiges Angebot nicht möglich war. Auch hätte Sunrise keine vernünftige Marge erzielen können. Im September 2015 gelangte die Weko (Wettbewerbskommission) zum Schluss, dass Swisscom ihre Marktstellung missbraucht, von Konkurrenten und der Post unangemessene Preise erzwungen sowie eine sogenannte Kosten-Preis-Schere praktiziert habe. Dafür verhängte die Weko eine Busse von CHF 7,9 Mio. gegen Swisscom, die nun vom Bundesverwaltungsgericht eben auf CHF 7,4 Mio. reduziert wurde.

Die Swisscom AG und die Swisscom (Schweiz) AG haben laut Urteil also nicht nur gegenüber Sunrise, sondern auch gegenüber der Post unangemessen hohe Preise erzwungen. Mit der Sanktion werde nun der Gewinn von Swisscom bei diesem Geschäft abgeschöpft.

Die Swisscom hat in einer Medienmitteilung vom Mittwoch angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, sich in der Ausschreibung rechtskonform verhalten zu haben. Die Vorleistungen von Swisscom würden bei einer sinnvollen Zusammenstellung durchaus kompetitive Offerten anderer Telekomanbieter ermöglichen.

Die jetzt erfolgte Bestätigung der Busse ist nicht die erste Sanktion gegen Swisscom. Schon im Dezember 2019 hatte das Schweizer Bundesgericht eine Sanktion von 186 Millionen Franken bestätigt, die die Weko im Zusammenhang mit den ADSL-Diensten (Anschlusstechnik von Breitbandanschlüssen) gegenüber der Swisscom aussprach. Das Unternehmen hatte von 2001 bis 2007 durch seine Preispolitik in diesem ADSL-Bereich seine Konkurrenten behindert.