API: Die Finanzbranche soll ihre Schnittstellen öffnen (Bild:Pixabay/ Geralt)

Der helvetische Bundesrat will die Entwicklung von Open Finance in der Schweiz weiter voranbringen. Dazu hat er jetzt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm bis im Juni 2024 Massnahmen zu unterbreiten für den Fall, dass sich die Finanzbranche nicht ausreichend für die Öffnung ihrer Schnittstellen engagieren würde.

Open Finance ermöglicht den Austausch von Finanzdaten über standardisierte und sichere Datenschnittstellen auf Wunsch der Kundschaft. Wer beispielsweise bei mehreren Banken Konten hat, könnte mit der App einer dieser Banken oder eines Fintech alle Konten ansteuern. Weiter könnten Finanzdaten automatisch mit anderen Daten kombiniert werden, um beispielsweise eine CO2-Bilanz zu berechnen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie etwa der EU oder dem Vereinigten Königreich, besteht in der Schweiz gegenwärtig keine gesetzliche Verpflichtung für Finanzinstitute, Drittanbietern auf Wunsch der Kundschaft Finanzdaten zugänglich zu machen. Der Bericht des Bundesrates zu Digital Finance vom Februar 2022 sieht vor, regelmässig den Handlungsbedarf zur Förderung und Ausweitung von Open Finance zu prüfen. Das Engagement der Branchenverbände und verschiedener Finanzinstitute in dieser Hinsicht sei gemäss dem Bundesrat zu begrüssen. Vielsprechende Projekte in Bereichen wie Altersvorsorge, Vermögensverwaltung, Zahlungsverkehr und Multibanking seien lanciert worden. Es brauche bei der Öffnung der Datenschnittstellen jedoch konkretere Fortschritte sowie mehr Verbindlichkeit, betont der Bundesrat.

Die Ziele, die das EFD erarbeitet habe, sollen als Leitlinie für die anstehenden Arbeiten dienen und sollen die digitale Selbstbestimmung der Kundschaft stärken und die Innovation und den Wettbewerb auf dem Finanzplatz Schweiz fördern, heisst es seitens des Bundesrates weiters. Er gehe weiterhin davon aus, dass ein marktbasierter Ansatz funktionieren könne. Für den Fall, dass die Finanzbranche sich nicht ausreichend dafür engagieren sollte, ihre Schnittstellen zu öffnen, habe der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis im Juni 2024 Massnahmen zu unterbreiten. Zudem soll das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) prüfen, wie der digitale Zugang zu Altersvorsorgedaten angemessen gefördert werden könne.