Symbolbild: Karlheinz Pichler

Wie das Uvek (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) abgeklärt hat, bedarf es zusätzlicher Vorkehrungen durch die Mobilfunknetz-Betreiber, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft auch bei einer Stromversorgungskrise mobile, systemrelevante Fernmeldedienste wie etwa Notruf, Breitbandinternet oder Sprachtelefonie nutzen können. Der Bundesrat will nun in einem ersten Schritt die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen.

Konkret hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember für ein zweistufiges Vorgehen entschieden: Zunächst soll bis in etwa fünf Jahren eine landesweite stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste sichergestellt werden. Darüber hinaus strebt er in längerfristigen Schritten die garantierte schweizweite Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten auch in einer Stromversorgungskrise an. Diese Ziele sollen in der Verordnung über Fernmeldedienste verankert werden. Das Uvek muss dem Bundesrat bis Ende 2021 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Grundlage des Bundesratsentscheids bilden gemäss Mitteilung interne Abklärungen des Uvek zur sogenannten "Härtung der Mobilfunknetze" durch Notstromversorgungen. In die entsprechenden Arbeiten wurden auch das Wirtschafts- und das Verteidigungsdepartement sowie die Fernmeldedienstanbieterinnen einbezogen. Im Rahmen verschiedener Szenarien wurde festgestellt, dass der Betrieb der Mobilfunknetze mit Massnahmen, die in einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen, für einen länger andauernden Stromunterbruch oder einen Versorgungsengpass gesichert werden könne. Während die jährlichen Kosten für die Investition, Unterhalt sowie Betrieb in der Krise nach Schätzungen zwischen 40 und 90 Millionen Franken pro Jahr ausmachen, werde ein Nutzen der Aufrechterhaltung des Mobilfunkbetriebs in der Grössenordnung eines dreistelligen Millionenbetrags erwartet (bis zu rund 500 Millionen Franken).

Gemäss den Schätzungen würden sich die Zusatzkosten für die stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste (erste Etappe) im Bereich von 40 Rappen pro Abonnement und Monat bewegen. Zu prüfen werde sein, wie Synergien mit anderen Notstrom-Vorkehrungen der öffentlichen Hand oder von Privaten die vorzunehmenden Anstrengungen der Mobilfunknetze unterstützen könnten.