Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben sich die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee und in der Militärverwaltung laut einer Mitteilung des Bundesrates grundlegend geändert. Dies führe dazu, dass die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in militärischen Informationssystemen an die neuen Bedürfnisse angepasst werden müssten, heisst es.

Ausserhalb der Armee und der Militärverwaltung seien ebenfalls neue Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten aufgetreten. Diese erforderten Anpassungen auch an nicht militärischen Informationssystemen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), so der Bundesrat.

Mit der beabsichtigten Teilrevision des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) wolle der Bundesrat die datenschutzrechtlich nötigen Rechtsgrundlagen für diverse militärische und nicht militärische Informationssysteme des VBS, in denen Personendaten bearbeitet werden, ändern oder neu schaffen.

Den Entwurf der Gesetzesanpassungen und die Botschaft hat der Bundesrat nun an seiner heutigen Sitzung zuhanden des Parlaments verabschiedet.