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Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag einer Privatperson, dem Bund den Bezug von Cloud-Diensten bei ausländischen Anbietern vorsorglich zu verbieten. Die Einheiten der Bundesverwaltung können nun im Rahmen von "Public Clouds Bund" solche Dienste sehr wohl in Anspruch nehmen. Für jedes Projekt müssen vor dem Bezug allerdings umfangreiche Abklärungen vorgenommen werden. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Gemäss Mitteilung habe die Bundeskanzlei den Entscheid analysiert und festgestellt, dass das Gericht den Antrag der Privatperson ablehnt und somit das Gericht keine Basis sieht, den Bezug von Cloud-Diensten vorsorglich zu stoppen. Aufgrund des Entscheids des Gerichts habe die Bundeskanzlei entschieden, dass die Verwaltungseinheiten – nach den vorgesehenen Abklärungen – entsprechende Dienste über die WTO-20007 beziehen dürfen. Das Verfahren läuft weiter und dürfte voraussichtlich noch einige Zeit dauern.

Der Abruf von Leistungen im Rahmen von "Public Clouds Bund" bleibe optional. Ämter, die in diesem Rahmen Cloud-Dienste nutzen wollen, müssen zuerst ein anbieterneutrales Pflichtenheft erstellen und umfangreiche Abklärungen durchführen, ist der Mitteilung zu entnehmen. Die Departemente und die Bundeskanzlei sind in ihrem Aufgabenbereich zuständig für den Entscheid, ob sie Public-Cloud-Dienste einsetzen.