Bei besonderen IT-Programmen sollen die Kosten geteilt werden (Bild: Pixabay/Cosmix)

Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Finanzierungsmodus für besondere Informatikprogramme, sogenannte Govware, verabschiedet. Diese Programme ermöglichen die Überwachung der Kommunikation zwischen Kriminellen mit hohem Gefahrenpotential, auch wenn diese verschlüsselt kommunizieren. Die Ressourcen sollen dank Synergien zwischen dem Bund und den Kantonen optimal genutzt werden. Während der Bund die Investitionskosten trage, sollen die Kantone die Kosten für die von ihnen genutzten Lizenzen übernehmen, heisst es in einem von Fedpol verschickten Communiqué dazu.

Hintergrund dazu ist, dass die herkömmlichen Methoden der Polizei überholt sind. Um Kriminelle, die verschlüsselt kommunizieren, besser verfolgen zu können, wird den Strafverfolgungsbehörden gesetzlich die Nutzung spezifischer Informatikprogramme erlaubt. Diese Programme, auch Govware genannt, ermöglichen es, verschlüsselte Kommunikationen abzufangen und zu lesen, um besonders schwerwiegende Verbrechen aufzuklären, ist dem Fedpol-Communiqué zu entnehmen.

Um die entsprechende Effizienz zu gewährleisten, sollen die Behörden des Bundes und der Kantone die Kosten gemeinsam tragen. Der Bund ist demnach für die zentrale Beschaffung und den Betrieb der Software verantwortlich und trägt somit die Investitionskosten. Auch Fedpol werde Nutzungslizenzen erwerben, heisst es. Kantonale Behörden wiederum können diese Programme in einem Strafverfahren verwenden. Gegen eine Gebühr erhalten sie eine Lizenz, was ihnen die punktuelle Nutzung und damit das Lesen verschlüsselter Kommunikation erlaubt. Derzeit beträgt die monatliche Gebühr für einen Apparat 13'750 Franken. Nach den ersten zwei Betriebsjahren werde die Nutzung der Lizenzen geprüft, und je nachdem, wie sich die Lizenzkosten entwickeln, werde die Höhe der Nutzungsgebühr angepasst.

Die vom Gesetz vorgesehene Verwendung von Govware ist gemäss Fedpol-Communiqué eine einschneidende, durch die Strafprozessordnung streng geregelte Zwangsmassnahme. Sie müsse von einer Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden und sei nur zulässig, um eine besonders schwere Straftat aufzuklären. Dazu gehörten beispielsweise ein Mordfall, eine Vergewaltigung oder Unterstützung einer terroristischen Organisation. Ausserdem dürfe Govware nur dann verwendet werden, wenn vorher getroffene Überwachungsmassnahmen erfolglos geblieben seien, andere Massnahmen keine Erfolgsaussichten böten oder die Überwachung unverhältnismässig erschwerten. Die entsprechende Verordnung tritt auf den 1. Dezember 2019 in Kraft.