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Die anfangs September lancierte öffentliche Diskussion zur Entwicklung einer künftigen staatlichen digitalen Identität (E-ID) ist abgeschlossen. Ausgehend vom Ergebnis dieser breit angelegten öffentlichen Konsultation will der Bundesrat gemäss einer Aussendung des Bundesamtes für Justiz (EJPD) von Heute bis Ende 2021 seinen Richtungsentscheid über eine künftige staatliche E-ID treffen. Eine Vernehmlassung zu einer konkreten Vorlage sei für die zweite Hälfte von 2022 vorgesehen, heisst es.

Hintergrund dazu ist, dass der Bundesrat nach dem Nein an der Urne vom März 2021 zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt hat, zusammen mit der Bundeskanzlei (BK) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Arbeiten zur Schaffung einer staatlichen elektronischen Identität (E-ID) rasch an die Hand zu nehmen.

Die Möglichkeit zur Diskussion wurde gemäss der EJPD-Aussendung rege genutzt. Eingegangen seien über 50 Stellungnahmen von kantonalen Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaftsorganisation, Firmen und Privatpersonen.

Die öffentliche Konsultation wurde am 14. Oktober 2021 mit einer konferenziellen Diskussion im Berner Rathaus abgeschlossen. Vor Ort teilgenommen haben rund 50 Vertreter der Kantone sowie aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und interessierte Privatpersonen. Zudem bestand die Möglichkeit, die Konferenz online via Streaming-Plattform mitzuverfolgen und via Chat Fragen zu stellen. In den Diskussionsbeiträgen wurde das "Zielbild E-ID" sowie die Durchführung einer öffentlichen Konsultation begrüsst.

In einem nächsten Schritt sollen nun die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet werden. Sie sollen dem Bundesrat als Grundlage für seinen Richtungsentscheid zu einer künftigen staatlichen E-ID dienen, den er noch dieses Jahr treffen will. Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2022 eröffnet.