Symbolbild: Pixabay/Ferenandoz Himinaicela

Bei Notrufen über Mobilfunk müssen ab sofort zusätzlich genauere Standortinformationen als bisher übermittelt werden. Das gelte für Notrufe, die mit Mobiltelefonen abgesetzt werden ebenso wie für bei Autounfällen von den Fahrzeugen getätigte Notrufe, teilt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) via Communiqué mit. Dank der präziseren Angaben könnten die Notruforganisationen ihre Einsätze rascher und effizienter organisieren, heisst es.

Hintergrund dazu ist, dass ein Grossteil der heute auf dem Markt verkauften Smartphones über eine satelliten- und WLAN-basierte Ortungsfunktion (Advanced Mobile Location, AML) verfügt. Die damit ermittelten Standortinformationen müssen ab dem 1. Juli 2022 beim Absetzen eines Notrufs automatisch der jeweiligen sachlich und örtlich zuständigen Notrufzentrale mitgeteilt werden, so das Communiqué. Mit diesen Angaben könnten Notrufe auf wenige Meter genau lokalisiert werden, was die Arbeit der Notruforganisationen wesentlich erleichtern könne. Voraussetzung für die Lokalisierung ist ein Endgerät, welches diese Ortungsfunktion unterstützt.

Moderne Fahrzeuge seien heute so ausgerüstet, dass bei Unfällen automatisch oder manuell via SOS-Taste ein Notruf an die Nummer 112 ausgelöst werde (eCall 112), so das Bakom weiters. Ab dem 1. Juli müssten die durch das Bordsystem des Fahrzeugs ermittelten Unfalldaten den Notrufzentralen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählten beispielsweise der Fahrzeugtyp, die Antriebsart und die Fahrtrichtung. Mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes (Art. 20 FMG) und der damit verbundenen Verordnung über Fernmeldedienste (Art. 29a FDV) habe der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für diese Anwendungen in der Schweiz geschaffen.

Die Umsetzung dieser neuen Vorgaben erfolgte dem Communiqué zufolge durch die Mobilfunknetzbetreiber in enger Zusammenarbeit mit den Notruforganisationen und dem Bakom. Im Rahmen der technischen Umsetzung habe sich gezeigt, dass der Aufwand grösser war als erwartet und teilweise keine standardisierten und für die Schweiz geeigneten Lösungen auf dem Markt erhältlich waren. Der Bundesrat verschob deshalb den ursprünglich geplanten Termin für das Inkrafttreten der Verordnungsbestimmung um sechs Monate und legte ihn auf den 1. Juli 2022 fest. Gleichzeitig treten auch die technischen und administrativen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Kommunikation in Kraft. Die Notrufzentralen, die heute noch nicht in der Lage sind, diese Informationen zu empfangen und zu verarbeiten, müssen ihre Systeme bis 31.12.2023 anpassen.