Symbolbild:IIMT

Vernetzte Geräte müssen die Privatsphäre ihrer Anwenderschaft künftig besser schützen. Neue Bestimmungen in der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) über Fernmeldeanlagen (VFAV) sollen die Cybersicherheit von bestimmten, auf dem Schweizer Markt erhältlichen, drahtlosen Geräten wie Smartphones, Smartwatches, Fitness-Trackern und drahtlosen Spielzeugen erhöhen. Die Revision tritt am 1. September 2022 in Kraft. Hersteller und Entwickler von Produkten, die von der Revision betroffen sind, müssen die neuen Bestimmungen gemäss Bakom-Aussendung spätestens ab dem 1. August 2024 zwingend anwenden.

Mit den Anpassungen sollen die Privatsphäre und die Personendaten der User besser geschützt, dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden. Jedes drahtlose Gerät und Produkt, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden könne, müsse über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten gewährleisteten, insbesondere, wenn Kinder betroffen seien. Die Hersteller müssten den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten durch vernetzte Geräte wie Spielzeuge, Babyphones oder sogenannte Wearables (tragbare Geräte wie Smartwatches und Fitness-Tracker) mit geeigneten Massnahmen verhindern, heisst es im Bakom-Communiqué dazu.

Wenn ein Smartphone oder ein anderes drahtloses Gerät für elektronische Zahlungen verwendet werden könne, müsse es somit über Funktionen verfügen, die das Betrugsrisiko deutlich verringerten. Dazu gehöre zum Beispiel die verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung. Darüber hinaus müsse ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigten oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören könnten. Sie müssten deshalb Funktionen aufweisen, die solche Risiken ausschliessen.

Mit den neuen Bestimmungen der VFAV soll die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union angeglichen werden, heisst es im Communiqué weiters. Zur Vereinfachung der Konformitätsbewertung und des Inverkehrbringens von Produkten erarbeiten die Normungsgremien der EU demnach derzeit harmonisierte Normen, die der europäischen und schweizerischen Industrie spätestens am 30. September 2023 zur Verfügung stehen sollten.