Laut einem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn muss der US-Konzern Apple einer Erbin die Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen zur Verfügung stellen, berichtet orf.at. Der klagende Anwalt Stefan Denifl sieht darin einen Präzedenzfall.

Denifl hat Ende des vergangenen Jahres am Bezirksgericht Dornbirn für eine Klientin, die Erbin im Zuständigkeitsbereich des Gerichts ist, auf Gewährung des Zugangs zu den Apple-Konten des Verstorbenen geklagt.

Urteil ist rechtskräftig – Apple akzeptiert es

Das Urteil, dass Apple der Erbin die Zugangsdaten zur Verfügung stellen muss, ist rechtskräftig. Apple, mit dem europäischen Hauptsitz in Irland, hat nach Angaben des Anwaltes das Urteil anerkannt und zugesagt, das Passwort zurückzusetzen, damit die Frau den vollen Zugang zum Benutzerkonto und zur iCloud des Verstorbenen bekommt.

Denifl hatte sich bei seiner Klage auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen. Im Vorfeld der Klage wurden mehrere Ansuchen an den US-Tech-Giganten gestellt, die allesamt erfolglos geblieben sind. Bis zum Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn hatte sich der Konzern geweigert, die Zugangsdaten herauszugeben und sich dabei auf ein höchstpersönliches Recht des Verstorbenen berufen.

Der erfolgreiche Anwalt sieht in dem Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn nun einen Präzedenzfall, der weiteren österreichischen Erben zu Zugang zu möglichen digitalen Erinnerungsstücken Verstorbener verhelfen könne.