Amazon erneut im Visier der deutschen Kartellbehörden (Bild: Yender Gonzalez auf Unsplash)

Das deutsche Bundeskartellamt hat ein neues Verfahren gegen den US-Onlineriesen Amazon eingeleitet. Die Bonner Kartellwächter greifen dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen. Damit könnten die Wettbewerbshüter früher als in der Vergangenheit eingreifen, wenn sie bei Amazon wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen feststellen sollten.

Das Kartellamt hatte vom Gesetzgeber neue Instrumente in die Hand bekommen. Im Januar traten Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft. Das Kartellamt kann demnach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Im Falle des US-Internetriesen Facebook hatte das Kartellamt bereits zu den neuen Regeln gegriffen und sein Verfahren ausgeweitet.

Gegen Amazon hatten die Wettbewerbshüter bereits zuvor zwei Verfahren angestossen. Dabei untersuchen sie, inwieweit der US-Konzern durch Preiskontrollmechanismen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüfen sie, inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern wie Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschliessen, einen Verstoss gegen Wettbewerbsregeln darstellen.